Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 03.09.2015 - 5 U 159/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung einer Gemeinde wegen Schäden an einem von ihr veräußerten Grundstück durch eine Feuerwehrübung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung einer Gemeinde wegen Schäden an einem von ihr veräußerten Grundstück durch eine Feuerwehrübung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Haftung einer Gemeinde wegen Schäden an einem von ihr veräußerten Grundstück durch eine Feuerwehrübung
- kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)
Schadensersatz wegen Übungseinsatzes der Freiwilligen Feuerwehr
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Haftung einer Gemeinde wegen Schäden an einem von ihr veräußerten Grundstück durch eine Feuerwehrübung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder - 17 O 327/06
- OLG Brandenburg, 03.09.2015 - 5 U 159/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 22.07.2010 - VII ZR 176/09
BGH ändert Rechtsprechung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.09.2015 - 5 U 159/09
Die von der Klägerin für ihre abweichende Auffassung zitierte Rechtsprechung (BGH BauR 2010, 1752) betrifft die Kosten für die Mängelbeseitigung im Werkvertragsrecht und findet auf den fraglichen Schadensersatzanspruch keine Anwendung. - BGH, 04.12.1984 - VI ZR 225/82
Ersatzfähigkeit unverhältnismäßiger Mietkosten bei Ausfall eines ausschließlich …
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.09.2015 - 5 U 159/09
Bei der Berechnung des Schadensersatzes nach § 249 Abs. 1 BGB ist der Schuldner verpflichtet, wirtschaftlich den Zustand herzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde (BGH NJW 1985, 793). - BGH, 24.03.1959 - VI ZR 90/58
Berücksichtigung eines Abzugs neu für alt
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.09.2015 - 5 U 159/09
Auch bei Reparatur einer Sache durch den Einbau von neuen Teilen kann es zu einer Werterhöhung kommen, wenn damit eine längere Nutzungsdauer verbunden ist (BGHZ 30, 29; NJW 1996, 584).
- OLG Düsseldorf, 29.12.1993 - 18 U 110/93
Amtspflichtverletzung der freiwilligen Feuerwehr
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.09.2015 - 5 U 159/09
Die Freiwillige Feuerwehr handelte bei ihrem Übungseinsatz hoheitlich (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 1444). - BGH, 25.11.1992 - XII ZR 116/91
Berufung - Berufungskläger - Erste Instanz - Hinweispflicht - Klageänderung
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.09.2015 - 5 U 159/09
Werden mit der Berufung mehrere Ansprüche verfolgt, ist eine Begründung für jeden Anspruch erforderlich (BGH NJW 1993, 597; NJW 1998, 1499; GRUR 2006, 429). - LG Duisburg, 07.10.1997 - 23 S 123/97
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.09.2015 - 5 U 159/09
Werden mit der Berufung mehrere Ansprüche verfolgt, ist eine Begründung für jeden Anspruch erforderlich (BGH NJW 1993, 597; NJW 1998, 1499; GRUR 2006, 429). - BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03
Schlank-Kapseln
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.09.2015 - 5 U 159/09
Werden mit der Berufung mehrere Ansprüche verfolgt, ist eine Begründung für jeden Anspruch erforderlich (BGH NJW 1993, 597; NJW 1998, 1499; GRUR 2006, 429). - BGH, 13.07.2006 - IX ZR 152/04
Zulässigkeit der Aufrechnung im Konzern
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.09.2015 - 5 U 159/09
Die Erklärung der Aufrechnung setzt mithin lediglich die Erfüllbarkeit der Hauptforderung, gegen die die Aufrechnung erklärt wird, voraus, nicht aber dass sie fällig ist (BGH NJW 2006, 3631). - BGH, 02.10.1981 - V ZR 147/80
Aushubarbeiten für Tiefgarage - §§ 823 Abs. 2, 909, 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, …
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.09.2015 - 5 U 159/09
Die Wiederherstellung der Sache ist infolge der Verpflichtung, die Kaufsache an eine andere Person zu übereignen, nicht unmöglich geworden (vgl. BGHZ 81, 385 Rn. 27). - OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - 10 N 49.13
Antrag auf Zulassung der Berufung; Ferienanlage; Sicherung der verkehrsmäßigen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.09.2015 - 5 U 159/09
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, das Berufungsverfahren beim OVG unter dem Az. 10 N 49.13 anhängig.